Nixdorf GmbH 

Fahrschule & Transport
 

Berufskraftfahreraus-/ oder weiterbildung

Erwerb der Grundqualifikation

Die vorgeschriebene Grundqualifikation kann auf drei Wegen erlangt werden:

  • durch eine dreijährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb
  • oder durch eine aufwendige Prüfung in Theorie und Praxis ohne Ausbildungsverpflichtung
  • oder durch die sog. "Beschleunigte Grundqualifikation" mit obligatorischer Ausbildung
    (mind. 140 Stunden) und einer theoretischen Prüfung

Je nach Zugangsart erwirbt der Kraftfahrer unterschiedliche Berechtigungen. Kurz dargestellt sieht das für Lkw-Fahrer so aus:

  • Die durch eine dreijährige Berufsausbildung erworbene Grundqualifikation berechtigt im Zusammenhang mit dem Führerschein zu Fahrten im gewerblichen Güterverkehr
  • Die nur durch Prüfung erworbene Grundqualifikation berechtigt zum Führen von Lkws ( Klasse C und CE) erst ab Vollendung des 21. Lebensjahres 
  • Wer die beschleunigte Grundqualifikation erwirbt, darf Lkws (Klasse C und CE) im gewerblichen Güterverkehr erst ab Vollendung des 21. Lebensjahre führen

Wie viele der künftigen Kraftfahrer sich für den einen oder anderen Weg entscheiden, kann man zutreffend nicht vorhersagen. Die Annahme, dass die dreijährige Berufsausbildung zunächst nicht sehr häufig gewählt wird, ist plausibel.

Deshalb bieten wir die 140 Stunden umfassende Ausbildung in
unserer Fahrschule an! 

Hier können Sie in ca. 4 Wochen ihre beschleunigte Grundqualifikation erwerben!


Weiterbildung

Außer dem Erwerb der Grundqualifikation schreibt das Gesetz für alle Bus- und Lkw- Fahrer eine regelmäßige Weiterbildung vor: mind. 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren. ( Aufteilung zu mind. 7 Stunden ist zulässig)


Wir bieten Berufkraftfahrerweiterbildungen an! 

Egal ob Privat oder gleich mit der ganzen Firma! 

Informieren Sie sich über unsere nächsten Lehrgänge telefonisch
unter 0173 5730712!